Zum 16. November 2022 ist die Absonderungspflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen entfallen. Ein positiver Coronatest führt nun also nicht mehr automatisch zu einer Absonderungspflicht, aber zu einer Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung.

Für den Schulbesuch bedeutet dies: wenn Ihr Kind positiv auf das Coronavirus getestet, aber symptomfrei ist, kann es laut Rechtsverordnung die Schule besuchen, wenn es die ganze Zeit über eine FFP2- oder medizinische Maske trägt.

Jedoch weist das Kultusministerium auf die allgemeine Regel hin: „Wer krank ist, soll zuhause bleiben! Das heißt, symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte sollten auf einen Schulbesuch verzichten. Diese dringende Empfehlung gilt im Übrigen unabhängig davon, ob die Person mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger infiziert ist.“