Informationen zur Durchführung der Kompetenzmessung „Kompass 4“ im Schuljahr 2024/2025
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, die Landesregierung hat im Mai 2024 ein Bildungspaket vorgestellt, welches unter anderem den Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schulart betrifft. Grundlage für diesen Übergang bilden künftig 1. die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz, 2. das Ergebnis der Kompetenzmessung „Kompass 4“ und 3. der Elternwille.
Neu ist die Kompetenzmessung „Kompass 4“, die ab diesem Schuljahr 2024/2025 verpflichtend an allen öffentlichen Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Bildungsgang Grundschule durchgeführt wird.
Neu verläuft auch die Anmeldung am Gymnasium nach dem Modell „2 aus 3“: Die Anmeldung kann künftig nur noch erfolgen, wenn ergänzend zum Elternwillen entweder die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz oder das Ergebnis von „Kompass 4“ eine gymnasiale Empfehlung aussprechen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht für das Kind auf Elternwunsch die Möglichkeit einen „Potenzialtest“ an einem Gymnasium abzulegen. Erst wenn dieser erfolgreich absolviert wurde, kann eine Anmeldung am Gymnasium erfolgen.
Mit diesem Elternbrief möchten wir Sie nun speziell über „Kompass 4“ informieren.
1. Was ist „Kompass 4“?
Es handelt sich um zwei landesweit einheitliche Arbeiten in Deutsch und Mathematik, die in Klassenstufe 4 geschrieben werden. „Kompass 4“ besteht aus einem fachlichen und einem überfachlichen Teil. Der fachliche Teil, der auf dem Bildungsplan der Grundschule Baden-Württemberg basiert, beinhaltet Aufgaben aus den Bereichen:
• Deutsch: Leseverständnis, Rechtschreiben, Sprachgebrauch
• Mathematik: Zahlen und Operationen, Raum und Form, Größen und Messen, Daten, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit
Der überfachliche Teil beinhaltet die Einschätzung von Lehrkräften zu Verhalten, Arbeiten und Lernen Ihres Kindes. Er fließt nicht in die Bewertung von „Kompass 4“ ein, ist jedoch wichtiger Bestandteil des Informations- und Beratungsgespräches, welches Sie mit der Klassenlehrkraft führen.
2. Wie wird „Kompass 4“ bewertet?
Die Arbeiten werden durch die Lehrkräfte korrigiert und zeigen anhand landesweit ein-heitlicher Korrekturhinweise und Auswertungsmaßstäbe auf, welches Niveau und welcher Abschluss gegenwärtig am passendsten für Ihr Kind sind. Konkret, das
• an der Haupt-, Werkreal-, Real- oder Gemeinschaftsschule zum Hauptschulab-schluss führende grundlegende Niveau (Niveau G) oder
• an der Real- oder Gemeinschaftsschule zum Realschulabschluss führende mittlere Niveau (Niveau M) oder
• an dem Gymnasium oder der Gemeinschaftsschule zur Hochschulreife führende erweiterte Niveau (Niveau E).
3. Wann wird „Kompass 4“ durchgeführt?
Die Arbeiten dauern in jedem Fach 45 Minuten und starten an allen Terminen landesweit einheitlich um 09:00 Uhr. „Kompass 4“ findet an folgenden Terminen statt:
• Haupttermin: Deutsch am Dienstag, 19.11.2024 / Mathematik am Mittwoch, 20.11.2024
• Nachtermin: Deutsch am Dienstag, 26.11.2024 / Mathematik am Mittwoch, 27.11.2024
Kann Ihr Kind weder am Haupt- noch am Nachtermin teilnehmen, gibt es keinen weite-ren Termin. Möchten Sie Ihr Kind am Gymnasium anmelden, ist in diesem Fall die gymnasiale Empfehlung der Klassenkonferenz oder die erfolgreiche Teilnahme an einem „Potenzialtest“ notwendig.
4. Was ist der „Potenzialtest“?
Am „Potenzialtest“ kann Ihr Kind teilnehmen, wenn weder die Einschätzung der Klas-senkonferenz noch das Ergebnis von „Kompass 4“ Ihrem Wunsch nach einer Anmeldung am Gymnasium entsprechen. Im „Potenzialtest“ werden Inhalte aus den Fächern Deutsch und Mathematik sowie kognitive Grundvoraussetzungen getestet.
5. Soll ich mit meinem Kind gezielt für „Kompass 4“ üben?
Eine gezielte Vorbereitung ist weder erforderlich noch sinnvoll, da der Leistungsstand Ihres Kindes im Rahmen des Übergangs auf die weiterführende Schulart objektiv ermittelt werden soll.
6. Wie werde ich über die Ergebnisse meines Kindes informiert?
Die Ergebnisse von „Kompass 4“ werden Ihnen in den im Januar stattfindenden Informations- und Beratungsgesprächen mitgeteilt. Eine Vorabinformation oder ein separater Gesprächsanlass sind nicht vorgesehen.
7. Wo finde ich weitere Informationen?
Für Rückfragen können Sie sich an die Lehrkraft Ihres Kindes wenden. Nutzen Sie darüber hinaus gerne die Informationen auf der Homepage des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (https://ibbw-bw.de/Kompetenzmessung) oder des Kultusministeriums (https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/schulartuebergrei-fend/faq-bildungsreform).
Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind alles Gute für den weiteren Bildungsweg!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kompass 4-Team
Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg